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Ganztag im Landkreis Mainz-Bingen: Was der Ausbau für Küche und Mensa bedeutet

Geschrieben von Andreas Schlüter, am 6. November 2026

Kurz gesagt: Der Landkreis Mainz-Bingen ist bereits Träger von 18 Ganztagsschulen und damit an jedem Ganztagsschultag zur Bereitstellung eines Mittagessens verpflichtet. Mit dem ab 1. August 2026 stufenweise greifenden Rechtsanspruch wachsen Betreuungszahlen über mehrere Jahrgänge, was viele bestehende Küchen und Mensen an ihre Kapazitätsgrenze bringen wird. Wer jetzt prüft, ob Bestand oder Erweiterung reicht, vermeidet einen Engpass kurz vor dem jeweiligen Schuljahresstart.

Wie ist die Verpflegung im Landkreis heute organisiert?

Der Landkreis Mainz-Bingen ist Träger von 18 Ganztagsschulen und insoweit verpflichtet, für jeden Ganztagsschultag ein Mittagessen bereitzustellen. Der Kostenanteil für Eltern liegt aktuell bei 4,40 Euro pro Mittagessen, mit der Möglichkeit einer Ermäßigung auf 1,00 Euro bei entsprechenden Einkommensvoraussetzungen oder vollständiger Übernahme über Bildung und Teilhabe.

Zuständig als Rechtsanspruchsgegner ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen. Für organisatorische Fragen rund um das Ganztagsförderungsgesetz ist eine feste Ansprechpartnerin benannt.

Was bedeutet der Rechtsanspruch konkret für die Küchenkapazität?

Rheinland-Pfalz hat von der bundesrechtlich möglichen Schließzeitenregelung Gebrauch gemacht, sodass eine Schließzeit während der Ferien landesrechtlich geregelt ist. Gleichzeitig gilt: Die Verpflegung der Schülerinnen und Schüler an Ganztagsschulen erfolgt in Verantwortung des Schulträgers, diese Zuständigkeit umfasst auch die betrieblichen Aufwendungen, und die Zuständigkeit für die laufende Unterhaltung und Bewirtschaftung der Mensen liegt ebenfalls beim Schulträger. Mit anderen Worten: Jede zusätzliche Klassenstufe, die in den nächsten Jahren hinzukommt, erhöht die Essenszahlen an bereits bestehenden Standorten, nicht nur an neuen.

Wo werden Entscheidungen getroffen?

Der Schulträgerausschuss ist Pflichtausschuss des Kreistags und befasst sich unter anderem mit der Vorbereitung von Entscheidungen über Neu-, Um- und Erweiterungsbauten an Schulen des Landkreises, einschließlich Ausstattung. Wer eine Küchenerweiterung plant, sollte diesen Ausschuss frühzeitig mit belastbaren Zahlen versorgen, nicht erst kurz vor der Beschlussvorlage.

Wie geht Chef’Sache vor?

  1. Bedarfsanalyse je Schulstandort, orientiert an tatsächlichen Anmeldezahlen und den kommenden Ausbaustufen
  2. Prüfung, ob die bestehende Küche erweiterbar ist oder ein größerer Umbau nötig wird
  3. Nachvollziehbare Planungsunterlagen für den Schulträgerausschuss, mit Geräteauswahl nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis
  4. Umsetzung mit Blick auf Ferienzeiten, um den Schulbetrieb nicht zu unterbrechen

Mehr zu unserem Vorgehen: Schulen, Neubau und Bestand, Großküchenplanung Mainz-Bingen.

Planen Sie im Landkreis Mainz-Bingen eine Erweiterung von Schulküche oder Mensa? Bedarfsanalyse für die Entscheidung im Schulträgerausschuss anfragen

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Häufige Fragen

Reicht die bestehende Küchenkapazität für den weiteren Ausbau?

Das lässt sich nur je Standort beurteilen. Wir prüfen das im Rahmen einer Bedarfsanalyse vor Ort.

Wer entscheidet über eine Küchenerweiterung im Landkreis?

Vorbereitend der Schulträgerausschuss des Kreistags, abschließend der Kreistag selbst.

Was kostet eine Erweiterung typischerweise?

Das hängt stark vom Einzelfall ab. Eine erste Einschätzung ist im unverbindlichen Erstgespräch möglich.